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WertermittlungAltlastenGerichtsgutachtenGeothermie
 

Auf den folgenden Seiten führen wir Sie in die Thematik ein und stellen Ihnen gleichzeitig unser Angebot vor. Doch wollen wir zunächst einmal die wichtigste Frage klären:


Diese Frage stellt sich, sobald es um den An- oder Verkauf von Immobilien oder auch nur um einen geplanten Umbau bzw. eine Nutzungsänderung geht. Oft genug geht alles gut, und man macht sich keine Gedanken mehr über das, was hätte passieren können. Doch am Gutachten zu sparen, heißt, am falschen Ende zu sparen. Um es mit den Worten von John Ruskin (engl. Sozialreformer, 1819-1900) zu sagen:

"Es gibt kaum etwas auf der Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und ein wenig billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Wenn Sie dies tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres mehr zu bezahlen."

Im Falle von Immobilien bedeutet das Eingehen eines Risikos nicht nur eine Gefahr für das angelegte Kapital, sondern oft auch für Leib und Leben. Ist die Gesundheit angegriffen, kann ein Gutachten klären, ob Schadstoffe in Haus und Garten der Auslöser für die Probleme sind. Doch bevor es soweit kommt, kann man schon beim Erwerb anhand eines Gutachtens erkennen, ob das Objekt seinen Preis auch wirklich wert ist.

Und noch etwas: Verlassen Sie sich nicht zu sehr auf Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Zwar gilt seit der Neuregelung des Umweltrechts durch das Bundes-Bodenschutzgesetz das Verursacherprinzip - doch wenn der Verursacher zahlungsunfähig ist oder im Todesfalle keine Erben ermittelt werden können, bleibt der Schwarze Peter bei Ihnen! Mit einem Wertgutachten, das auch Altlasten berücksichtigt, sind sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Doch was, wenn Sie bereits von Altlasten auf Ihrem Grundstück wissen? Hier kann Ihnen ein Wertgutachten helfen, eine Menge Geld zu sparen. Wie das geht? Wenden wir uns doch einmal den verschiedenen finanziellen Aspekten zu:


Grundstücksbewertung im Vorfeld von Immobiliengeschäften

Dem Käufer einer Immobilie bietet ein fundiertes Wertgutachten weitgehende Sicherheit im Hinblick auf den tatsächlichen Immobilienwert, der durch notwendige Schadstoff- oder Altlastensanierungen erheblich gemindert sein kann. Er kann dieses Gutachten dazu nutzen, den Kaufpreis um die Sanierungskosten zu reduzieren.

Wertsteigerung durch Nutzungsänderung

Auf einem unbebauten Grundstück werden Altlasten festgestellt. Der Grundstückseigentümer kann somit die Immobilie, die für dieses Grundstück geplant war, nicht ohne eine umfangreiche Altlastensanierung errichten. Durch eine Nutzungsanalyse kann jedoch eine Bebauung gefunden werden, bei der die Altlastensanierung nicht oder nur teilweise notwendig ist, weil bei dieser Bebauung fast alle Oberflächen abgedichtet werden.


Minderung der Grund- bzw. Erbschaftssteuer

Im Falle eines durch Umweltbelastungen geminderten Grundstückswertes kann durch die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Wertgutachten) die Grundsteuer reduziert werden. Das gleiche gilt auch bei Wertermittlung von Grundstücken zum Zwecke der Erbfolgeplanung bzw. der Schenkung unter Lebenden. Mit dem Jahressteuergesetz 1997 wurde unter anderem die Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit der sogenannten Bedarfsbewertung neu geregelt. Nicht mehr der amtliche Einheitswert, sondern der Grundbesitzwert (Bedarfswert) bestimmen den steuerlich relevanten Wert eines Grundstücks. Solche Bedarfswerte werden von den Finanzämtern festgestellt. Es besteht jedoch gem. § 145 Bewertungsgesetz die Möglichkeit, mit einem Sachverständigengutachten einen gegebenenfalls niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen.

Handels- und steuerrechtliche Rückstellungen zur Beseitigung von Umweltschäden

Ein Wertgutachten kann zur Feststellung einer gegebenenfalls bestehenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Beseitigung von Umweltschäden führen. Die Höhe des Beseitigungsaufwandes, d.h. die Dotierung der Rückstellung wird im Rahmen des Gutachtens ermittelt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist entsprechend in Kenntnis zu setzen.


War etwas für Sie dabei? Dann freuen wir uns, Ihnen unser Angebot auf den folgenden Seiten präsentieren zu dürfen.

 
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